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19May/10Off

Entwicklung der alternativen Streitbeilegung

Seit Kurzem stellt die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit  auf ihrer Homepage (http://www.dis-arb.de/) mit der DIS–Konfliktmanagementordnung (DIS-KMO), der DIS-Mediationsordnung (DIS-MedO), der DIS-Schiedsgutachtensordnung (DIS-SchGO) und der DIS-Gutachtensordnung (DIS-GO) vier neue Regelwerke für den Bereich der alternativen Streitbeilegung zur Verfügung. Alle Regelwerke sind zum 1. Mai 2010 in Kraft getreten.

Die DIS-Konfliktmanagementordnung ist ein Regelwerk für ein Konfliktklärungsverfahren, in dem ein auf Antrag einer Partei von der DIS benannter Konfliktmanager mit den Parteien möglichst innerhalb weniger Tage nach Ausbruch eines Konflikts klärt, wie und mit welchem neutralen Dritten der Konflikt einer Lösung zugeführt werden soll.

Als neue Verfahrensordnungen für das auszuwählende Streitbeilegungsverfahren stehen zur Verfügung:

  • eine Mediationsordnung (DIS-MedO) für die Fälle, bei denen die Parteien zu einem konkreten Streitfall ein einigungsorientiertes Verfahren durchführen wollen;
  • eine Schiedsgutachtensordnung (DIS-SchGO) für die Fälle, bei denen die Parteien ebenfalls zu einem konkreten Streitfall eine Drittentscheidung mit vorläufiger (oder endgültiger) Bindungswirkung zu einem bestimmten Streitpunkt anstreben;
  • eine Gutachtensordnung (DIS-GO) für die Fälle, bei denen die Parteien ebenfalls ein Drittvotum erhalten wollen, dies aber nicht bindend sein soll, also "nur" eine sachverständige Beurteilung und eine Empfehlung für die Streitbeilegung darstellt.

Daneben steht weiterhin die bereits seit 2002 gültige DIS-Schlichtungsordnung (DIS-SchlO), in der keine konkreten Vorgaben für die Verfahrensprinzipien des Schlichters genannt werden, zur Verfügung.

Alle Verfahrensordnungen können die Parteien auch ohne ein vorgeschaltetes Konfliktmanagement-Verfahren vereinbaren.

Außerdem wird die DIS in Kürze noch eine Verfahrensordnung für Adjudikation (DIS-AVO) für die Fälle zur Verfügung stellen, bei denen die Parteien bereits zu Projektbeginn ein Dispute Board einsetzen, das für die Lösung aller Konflikte während der Projektabwicklung zuständig ist.

Die DIS ist überzeugt, mit dem neuartigen Verfahren der Konfliktklärung und den dazugehörigen Verfahrensordnungen den Unternehmen weiter entwickelte, optimierte Instrumente anzubieten, die eine zügige, kostengünstige und interessengerechte Konfliktlösung ermöglichen.

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