Schiedsgerichtsbarkeit in der Ukraine
Das ist der ersten Blog-Post in der Reihe „Schiedsgerichtsbarkeit in der Ukraine“. Wir höffen, dass Sie sich eine Übersicht über die Struktur und Tätigkeit des Internationalen Schiedsgerichts bei der Ukrainischen Industrie- und Handelskammer und das Schiedsverfahren verschaffen können.

Es gibt Rechtsbereiche, in denen Ukrainischer Staat auf seinem Rechtsprechungsmonopol besteht und andere als staatliche Gerichte zur Entscheidung über Streitigkeiten nicht zulasst wie z.B. bei Entscheidungen in Arbeit- und Familienrechtssachen und kartellrechtliche Auseinandersetzungen. In anderen Bereichen lässt der Staat zu, dass die Parteien an Stelle eines staatlichen Gerichtes ein Schiedsgericht zur Losung ihrer Auseinandersetzung berufen. In der Praxis sind Schiedsklauseln inzwischen das wichtigste Instrument, um Streitigkeiten im grenzüberschreitenden Handel zu schlichten. Ein wichtiges Regelwerk in diesem Bereich ist das UNCITRAL-Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit von 1985, das die Harmonisierung und Vereinheitlichung der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit zum Ziel hat. Obwohl dieses nur den Charakter einer unverbindlichen Empfehlung hat, wurde es mittlerweile von einer Vielzahl von Staaten rezipiert oder zum Vorbild bei der Umsetzung von Reformen.
Im Jahre 1994 hatte sich die Ukraine in die Reihe dieser Staaten eingestellt und das Gesetz über die Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit erlassen, welches dem Modellgesetz nachgebildet ist. Anders als Deutschland, das die Vorschriften zur Schiedsgerichtsbarkeit in die Zivilprozessordnung inkorporiert hat und die im 10. Buch (§§ 1025 ff. ZPO) zu finden sind, wurde in der Ukraine ein eigenständiges Gesetz geschaffen.
Das Schiedsverfahren des Internationalen Schiedsgerichts bei der Ukrainischen Industrie- und Handelskammer in Kiew ist in einer Schiedsordnung umfassend geregelt, die am 17 April 2007 von der Industrie- und Handelskammer erlassen worden ist und unter anderem in englischer Sprache vorliegt. Die Schiedsordnung enthalt insbesondere ausführliche Bestimmungen zur Organisation des Schiedsgerichts, seiner Zuständigkeit, dem Verfahrensablauf, zur Form der Klageerhebung und zur Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Verhandlung, zur Entscheidungsfindung, Form und Wirkung des Schiedsspruchs und zu den Kosten des Verfahrens. Auch die Schiedsordnung des Schiedsgerichts in Kiew enthält Regelungen für ein freiwilliges Schlichtungsverfahren, das auf eine gütliche Einigung der Parteien hinwirken soll. Gleichwohl ist auch das streitige Verfahren von dem Bestreben geprägt, die Parteien in jedem Stadium des Verfahrens einer gütlichen Einigung naherzubringen.
Die Kosten des Verfahrens weisen ein Niveau auf, das mit den Gerichtskosten vergleichbar sind:
| Streitwert in US-Dollar
|
Gerichtsgebuhren in US-Dollar |
| weniger als 10 000 | 1 800 |
| zwischen 10 001 und 50 000 | 1 800 zuzüglich 6% des 10.000 US-Dollar übersteigenden Betrages |
| zwischen 50 001 und 100 000 | 4 200 zuzüglich 4% des 50.000 US-Dollar übersteigenden Betrages |
| zwischen 100 001 und 200 000 | 6 200 zuzüglich 3% des 100.000 US-Dollar übersteigenden Betrages |
| zwischen 200 001 und 500 000 | 9 200 zuzüglich 2% des 200.000 US-Dollar übersteigenden Betrages |
| zwischen 500 001 und 1 000 000 | 15 200 zuzüglich 1% des 500.000 US-Dollar übersteigenden Betrages |
| zwischen 1 000 001 und 5 000 000 | 20 200 zuzüglich 0,5% des 1.000.000 US-Dollar übersteigenden Betrages |
| mehr als 5 000 000 | 40 200 zuzüglich 0,3% des 5.000.000 US-Dollar übersteigenden Betrages |
Das Gericht ist auch bestrebt, die anfallenden Gerichtsgebühren jeweils umgehend zu erheben. Die Anfechtung einer schiedsrichterlichen Entscheidung ist nur in sehr engen Grenzen möglich. Die Anfechtung des Schiedsspruchs kann im wesentlichen nur auf schwerwiegende Verfahrensmangel und darauf gestutzt werden, dass die Entscheidung des Internationalen Schiedsgerichts der öffentlichen Ordnung der Ukraine widerspricht. Im übrigen ist der durch die Entscheidung Beschwerte darauf beschrankt, die Vollstreckung der Entscheidung in seinem Heimatland zu verhindern. Freilich lasst das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung auslandischer Schiedsspruche dies ebenfalls nur in engen Grenzen zu.
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